Information

Wir informieren Sie gern:

Sind Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig geworden, ist schnelle, präzise und objektive Beratung wichtig. Die jetzt zu treffenden Entscheidungen sollen ja Bestand haben.

Die Beratung und Informationen unserer Seniorentagesstätte helfen Ihnen in allen Fragen zu den Leistungsansprüchen an Kassen, Ämter, zu den Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten und den Kosten.


Wir helfen Ihnen bei Anträgen, Widersprüchen und Einsprüchen, geben Tipps und Anregungen auch für jüngere Kranke und Ihre Angehörige und stehen Ihnen beim Umgang mit Versicherung, Pflegekasse und Sozialamt zur Seite.


"Wie beantrage ich die Leistungen der Pflegeversicherung?" - lassen Sie sich beraten und unterstützen!


Achtung: Gesetzliche Änderungen!

Aufgrund des Pflegeerweiterungsgesetztes vom 1. Juli 2008 ist es möglich, zusätzlich zum ambulanten Pflegedienst noch 50 Prozent der Tagespflege in einer Seniorentagesstätte in Anspruch zu nehmen. Wir informieren Sie gern!

Pflegestärkungsgesetz:

Der Bundestag hat am 25.09.2015 den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" in erster Lesung beraten. Das Pflegestärkungsgesetz II definiert einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.


Hier können Sie sich informieren oder auch direkt bei uns

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Pflegestärkungsgesetz 1.pdf
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